Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Kauf von Tickets für den HotelTechKongress 2027 am 21.–22. Juli 2027 im Kongresshaus Garmisch-Partenkirchen, Richard-Strauss-Platz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen („Veranstaltung“).
Veranstalter ist Maximilian Bräu, Mittenwalder Str. 46, 82467 Garmisch-Partenkirchen („Veranstalter“). Tickets verkauft der Veranstalter über seinen eigenen Ticketshop. Die Shop-Plattform stellt der Dienstleister INCERT eTourismus GmbH & Co KG, Leonfeldnerstraße 328, Stiege 1 Tür 1, A-4040 Linz, Österreich („Incert“), technisch bereit. Näheres dazu regelt § 2.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese AGB gelten für alle Käufe von Tickets für die Veranstaltung über den Ticketshop, unabhängig davon, ob das Ticket als 2-Tages-Ticket, Tagesticket oder Early-Bird-Ticket erworben wird. Wer ein Ticket kauft oder als personengebundener Ticketinhaber zur Veranstaltung erscheint, ist im Folgenden „Besucher“.
Vertragspartner des Besuchers wird mit dem Ticketkauf ausschließlich der Veranstalter, Maximilian Bräu. Der Besuchsvertrag – also der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung – kommt zwischen dem Besucher und dem Veranstalter zustande, nicht mit Incert.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Besuchers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Rolle des Ticketshops (Incert)
Betreiber des Ticketshops ist der Veranstalter. Incert stellt die Shop-Plattform lediglich technisch bereit und wickelt darüber den Kaufvorgang ab – Zahlungsabwicklung, Ticketausstellung, Versand der Bestätigung. Incert wird dadurch nicht Vertragspartner des Besuchsvertrags. Vertragspartner bleibt in jedem Fall der Veranstalter (§ 1).
Für den Ticketkauf gelten ausschließlich diese AGB. Nutzungsbedingungen von Incert bestehen nicht.
§ 3 Vertragsschluss
Der Besucher gibt mit dem Abschluss des Bestellvorgangs im Ticketshop (Bestätigung des Kaufs, ggf. Zahlungsfreigabe) ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Besuchsvertrags mit dem Veranstalter ab.
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter das Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt konkludent durch die Ausstellung und Zusendung des Tickets an den Besucher.
Der Besucher erhält eine Bestellbestätigung per E-Mail. Diese Bestätigung dient der Information; sie ersetzt nicht das Ticket selbst.
§ 4 Ticketarten, Preise und Zahlung
Es gibt drei Ticketarten: das 2-Tages-Ticket (35 EUR), das Tagesticket (25 EUR pro Tag) und das Early-Bird-Ticket (25 EUR für beide Tage, gültig bis 30. Juni 2027, danach nicht mehr buchbar).
Alle genannten Preise sind Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Kosten entstehen dem Besucher nicht, sofern nicht in dieser Beschreibung oder im Ticketshop ausdrücklich anders ausgewiesen.
Die Zahlung erfolgt vollständig bei Bestellung über die im Ticketshop angebotenen Zahlungsarten. Der Kaufpreis ist sofort fällig.
Maßgeblich für den Preis ist der im Ticketshop zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigte Preis. Das Early-Bird-Ticket ist nur innerhalb des genannten Zeitraums verfügbar; nach Ablauf des 30. Juni 2027 zeigt der Ticketshop nur noch die regulären Ticketarten an.
§ 5 Lieferung des Tickets
Das Ticket wird nach vollständiger Zahlung elektronisch bereitgestellt – in der Regel per E-Mail an die im Bestellvorgang angegebene Adresse.
Der Besucher ist selbst dafür verantwortlich, eine gültige und erreichbare E-Mail-Adresse anzugeben und das Ticket rechtzeitig vor der Veranstaltung abzurufen.
§ 6 Personenbindung und Übertragungsverbot
Das Ticket ist personengebunden. Es lautet auf den Namen der Person, die es erworben hat, und berechtigt nur diese Person zum Einlass.
Eine Übertragung des Tickets auf eine andere Person ist ausgeschlossen. Der Weiterverkauf, insbesondere zu gewerblichen Zwecken oder über Ticketbörsen, ist nicht gestattet.
Am Einlass kann der Veranstalter einen Identitätsnachweis verlangen, um die Personenbindung zu prüfen. Kann die Identität nicht nachgewiesen werden, kann der Einlass verweigert werden.
§ 7 Kein Storno, keine Rückgabe, kein Umtausch
Ein Ticketkauf ist verbindlich. Storno, Rückgabe und Umtausch des Tickets sind ausgeschlossen.
Das gilt unabhängig vom Grund der Nichtteilnahme – etwa bei Verhinderung, Krankheit oder Terminkollision. Der Veranstalter empfiehlt, den Kauf erst nach verbindlicher Terminplanung vorzunehmen.
Unberührt bleiben die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht (§ 8) sowie die Regelung für den Fall des Verlusts eines Tickets (§ 15).
§ 8 Widerrufsrecht: Ausschluss nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Dieses Widerrufsrecht besteht beim Ticketkauf für die Veranstaltung nicht. Der Ausschluss ergibt sich aus § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Danach besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung, Beförderung, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen – vorausgesetzt, der Vertrag sieht für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vor. Der HotelTechKongress ist eine solche Freizeitbetätigung mit festem Termin (21.–22. Juli 2027).
Der Ausschluss des Widerrufsrechts steht selbstständig neben § 7 – beide Regelungen führen unabhängig voneinander zum gleichen Ergebnis: Der Kauf ist nach Vertragsschluss bindend.
§ 9 Einlass, Ausweispflicht und Hausordnung
Der Einlass erfolgt gegen Vorlage des gültigen Tickets, das am Einlass gescannt wird, sowie – im Rahmen der Personenbindungsprüfung nach § 6 – gegen Vorlage eines Ausweisdokuments.
Der Ausweis wird dabei nur in Augenschein genommen: Das Personal vergleicht Name und Lichtbild mit dem Ticket und gibt das Dokument sofort zurück. Es werden weder Ausweisnummer noch sonstige Daten notiert, keine Kopie und kein Foto des Ausweises angefertigt.
Der Veranstalter kann eine Hausordnung erlassen, die am Veranstaltungsort ausgehängt oder anderweitig bekannt gemacht wird. Besucher sind verpflichtet, den Anweisungen des Veranstalters und des von ihm beauftragten Personals Folge zu leisten.
Bei erheblichen Verstößen gegen die Hausordnung oder bei Störung des Veranstaltungsablaufs kann der Veranstalter den Besucher von der Veranstaltung ausschließen. Ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht.
§ 10 Leistungsumfang und Programmänderungen
Das Ticket berechtigt zum Zutritt zur Veranstaltung im gebuchten Umfang (beide Tage bzw. der gewählte Einzeltag) sowie zur Teilnahme an den Vorträgen und Demos im Silent-Congress-Format und zum Zugang zu den Ausstellerständen und Netzwerk-Bereichen.
Der Veranstalter ist bemüht, das veröffentlichte Programm wie angekündigt durchzuführen. Änderungen einzelner Programmpunkte – etwa bei Ausfall eines Speakers oder eines Ausstellers – bleiben vorbehalten und begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Erstattung, solange die Veranstaltung im Kernumfang stattfindet.
Verpflegung ist nicht im Ticketpreis enthalten; Speisen und Getränke sind vor Ort auf eigene Rechnung erhältlich.
§ 11 Absage, Verlegung und Abbruch
Muss der Veranstalter die Veranstaltung vollständig absagen, erhält der Besucher den gezahlten Ticketpreis erstattet.
Wird die Veranstaltung auf einen anderen Termin verlegt, gilt das erworbene Ticket für den neuen Termin fort. Kann der Besucher am neuen Termin nicht teilnehmen, wird der Ticketpreis auf Wunsch erstattet.
In beiden Fällen werden Reise- und Übernachtungskosten sowie sonstige Aufwendungen des Besuchers nicht ersetzt.
Bei einem Abbruch der Veranstaltung aus wichtigem Grund – etwa aus Gründen höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit – gilt Entsprechendes. Der Veranstalter erstattet den Ticketpreis in diesem Fall anteilig, soweit ihm das möglich ist; liegt der Grund für den Abbruch außerhalb seines Einflussbereichs, besteht kein Anspruch auf Erstattung.
§ 12 Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Während der Veranstaltung werden Übersichts- und Stimmungsaufnahmen erstellt – etwa von der Halle, dem Publikum und den Ausstellerständen. Besucher können auf diesen Aufnahmen erkennbar abgebildet sein.
Rechtsgrundlage für diese Aufnahmen ist das berechtigte Interesse des Veranstalters an der Dokumentation und Bewerbung der Veranstaltung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 KUG – Personen als Beiwerk neben Örtlichkeiten sowie Bilder von Versammlungen. Gezielte Porträtaufnahmen einzelner Besucher werden hiervon nicht erfasst; sie werden nur mit gesonderter Einwilligung der abgebildeten Person erstellt und veröffentlicht.
An den Eingängen zur Veranstaltung wird auf die laufenden Aufnahmen hingewiesen. Besucher können der Aufnahme jederzeit widersprechen (Art. 21 Abs. 1 DSGVO) – vor Ort formlos beim Personal des Veranstalters oder im Vorfeld per E-Mail an info@braeu-controlling.de. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung unter /datenschutz.
§ 13 Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet im Rahmen des Ticketkaufs personenbezogene Daten des Besuchers – insbesondere Name, E-Mail-Adresse und Angaben zum erworbenen Ticket. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO: Die Verarbeitung ist zur Erfüllung des Besuchsvertrags und zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich.
Verantwortlich für diese Verarbeitung ist der Veranstalter – auch im Ticketshop selbst. Incert betreibt den Ticketshop technisch (§ 2) und verarbeitet die Daten dabei als Auftragsverarbeiter des Veranstalters nach Art. 28 DSGVO. Details zu Umfang, Zweck, Speicherdauer und zu den Rechten des Besuchers enthält die Datenschutzerklärung unter /datenschutz, Abschnitt 9.
§ 14 Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Als wesentlich gelten sogenannte Kardinalpflichten: Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Besuchsvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Beschränkungen unberührt.
§ 15 Ersatzticket bei Verlust
Da das Ticket personengebunden ist und ohnehin auf den Namen des Käufers lautet (§ 6), stellt der Veranstalter bei Verlust des Tickets auf Anfrage ein Ersatzticket aus.
Für die Ausstellung genügt ein Identitätsnachweis der Person, auf die das Ticket ausgestellt wurde – etwa durch Vorlage eines Ausweisdokuments oder durch Nachweis des ursprünglichen Kaufs (Bestellbestätigung oder Bestellnummer). Die Anfrage richtet sich an info@braeu-controlling.de.
§ 16 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Besucher Verbraucher und hat er seinen Wohnsitz zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in einem anderen Land der Europäischen Union, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Landes von dieser Rechtswahl unberührt.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters. Ist der Besucher Verbraucher, gilt dies nur, soweit keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände entgegenstehen.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht strengere Formerfordernisse gesetzlich vorgeschrieben sind.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand dieser AGB: September 2026.
§ 17 Verbraucherstreitbeilegung
Der Veranstalter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.